Kann ich die Ablehnung eines Rechtspflegers weiter bekämpfen?
betrifft Parteien, Antragsteller, Verfahrensbeteiligte
Nein. Über die Ablehnung eines Rechtspflegers entscheidet der Vorsteher des Gerichts, bei einem Gerichtshof dessen Präsident. Diese Entscheidung ist immer unanfechtbar; ein Rechtsmittel dagegen gibt es nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs 2 JN betreffend die Ablehnung anderer gerichtlicher Organe ist auch nach § 7 Rechtspflegergesetz die Entscheidung des Gerichtsvorstehers beziehungsweise bei am Gerichtshof tätigen Rechtspflegern die Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofes über die Ablehnung eines Rechtspflegers immer unanfechtbar.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 5/18y, 18.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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