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Kann ich mich wehren, wenn die Ablehnung eines Richters scheitert?

günstig für Ablehnungswerber betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrags kann nur derjenige Rekurs erheben, der den Richter in erster Instanz selbst abgelehnt hat. Zeigt der Richter seine mögliche Befangenheit selbst an und wird das zurückgewiesen, können die Parteien dagegen kein Rechtsmittel ergreifen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.06.2022 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Zur Einbringung des Rekurses gegen die Zurückweisung der Ablehnung (§ 24 Abs 2 JN) ist nur legitimiert, wer selbst in erster Instanz abgelehnt hat; gegen die Entscheidung über einen vom Richter gestellten (Selbstablehnungsantrag) Ablehnungsantrag (Befangenheitsanzeige) können daher die Prozessparteien nicht Rekurs erheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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