Kann ich es bekämpfen, wenn das Gericht nicht unterbricht?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Grundsätzlich nein. Lehnt das Gericht Ihren Antrag ab, das Verfahren zu unterbrechen, können Sie dagegen kein Rechtsmittel erheben. Etwas anderes gilt nur dort, wo das Gesetz die Unterbrechung zwingend vorschreibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (68 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Vorschrift des § 192 Abs 2 ZPO, wonach die Abweisung eines Unterbrechungsantrages durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist lediglich in jenen Fällen unanwendbar, in welchen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (hier § 9 KrntHöfeG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nicht bei § 191 ZPO, weil die Unterbrechung nach § 191 ZPO eine Ermessensentscheidung ist.OGH 4 Ob 12/23b, 31.01.2023
- Hier: § 29 Abs 2 ÜbG.OGH 6 Ob 25/20z, 25.06.2020
- Keine zwingende Unterbrechung aus Anlass eines in einem anderen Verfahren gestellten Vorabentscheidungsersuchen.OGH 4 Ob 35/20f, 30.03.2020
- Keine zwingende Unterbrechung nach Art 100 Abs 7 UMV.OGH 4 Ob 63/17v, 03.05.2017
- Neue Gesetzesbeschwerde (Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B‑VG): der Rechtsmittelausschluss des § 192 Abs 2 ZPO (iVm § 78 EO) kommt hier nicht zum Tragen, weil die Unterbrechung (der Stillstand) des Rekursverfahrens unter den Voraussetzungen des § 62a Abs 6 VfGG zwingend vorgeschrieben ist.OGH 3 Ob 130/15m, 15.07.2015
Alle 17 Ergänzungen anzeigen
- Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht insofern keine Besonderheit.OGH 9 ObA 155/13d, 19.12.2013
- Sonst wirkt der Rechtsmittelausschluss absolut, also unabhängig davon, ob die Entscheidung über den Revisionsrekurs von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt.OGH 1 Ob 176/02t, 13.08.2002
- Der Rechtsmittelausschluss gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz einen Unterbrechungsbeschluss des Erstgerichtes ersatzlos aufhebt.OGH 8 Ob 143/99h, 25.11.1999
- § 158 ZPO.OGH 8 Ob 143/99h, 25.11.1999
- Hier: § 14 Abs 8 TVergG - keine zwingende Verfahrensunterbrechung bei Anfechtung eines Bescheides beim VfGH durch den Rechtsmittelwerber. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass die Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde keinen zwingenden Unterbrechungsgrund bildet.OGH 8 Ob 397/97h, 13.01.1997
- Dann kann auch gegen den Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem eine die Unterbrechung anordnende Entscheidung abgeändert wurde, Rekurs erhoben werden.OGH 8 Ob 397/97h, 13.01.1997
- An diesem Rechtsmittelausschluss hat sich durch die Bestimmungen der §§ 46 und 47 Abs 1 ASGG nichts geändert.OGH 9 ObA 99/88, 27.04.1988
- Beispielsweise etwa nach § 544 Abs 1 ZPO, nach § 41 MRG; § 25 Abs 2 WEG oder § 22 Abs 5 WGG.OGH 5 Ob 176/86, 13.01.1987
- So etwa § 544 Abs 1 ZPO, § 35 Abs 1 MG, § 25 Abs 2 WEG, § 41 MRG.OGH 5 Ob 748/82, 29.10.1982
- § 156 Abs 3 PatG 1970OGH 4 Ob 389/78, 28.11.1978
- § 25 Abs 2 WEG 1975OGH 7 Ob 574/77, 28.04.1977
- Hier: § 22 Abs 3 DevGOGH 6 Ob 43/74, 04.04.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037034 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 68.
- OGH 6 Ob 236/20d, 18.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 76/16h, 27.01.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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