Was gilt, wenn ein Rechtspfleger über meine Sache nicht entscheiden durfte?
betrifft Verfahrensbeteiligte, Antragsteller, Grundbuchwerber
Entscheidet ein Rechtspfleger über etwas, wofür er nicht zuständig ist, ist der Beschluss fehlerhaft und wird auf Ihr Rechtsmittel hin aufgehoben. Bekämpfen Sie ihn aber nicht oder nur mit einem unzulässigen Rechtsmittel, wird er trotzdem rechtskräftig. Danach kann sich niemand mehr auf diesen Fehler berufen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 28.02.2023 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Nach ständiger Rechtsprechung des OGH leidet ein vom Rechtspfleger in Überschreitung der ihm vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsgewalt erlassener Beschluss und das ihm vorangegangene Verfahren, soweit es vom Rechtspfleger durchgeführt wurde, an einer Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO. Ein solcher Beschluss ist daher im Falle seiner Anfechtung aufzuheben. Die Nichtigkeit ist, auch wenn sie im Rechtsmittel nicht geltend gemacht wurde, bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens wahrzunehmen. Entscheidungen des Rechtspfleger sind aber auch dann, wenn sie wegen Überschreitung der Entscheidungsbefugnis des Rechtspflegers nichtig sind, keineswegs wie "Nichturteile" ("Nichtbeschlüsse") rechtsunwirksam. Auch ein vom Rechtspfleger in Überschreitung seiner Kompetenz erlassener Beschluss ist daher der formellen Rechtskraft fähig und erwächst, wenn er nicht oder bloß mit einem unzulässigen Rechtsmittel angefochten wird, in Rechtskraft. In einem solchen Fall liegt nach Ablauf seiner Anfechtungsfrist ein rechtskräftiger Beschluss des Gerichtes vor, als dessen Organ der Rechtspfleger tätig geworden war. Wenn mit dieser Beschlussfassung das Verfahren abgeschlossen ist, ist auch die amtswegige Wahrnehmung der dem Beschluss anhaftenden Nichtigkeit - abgesehen vom Fall des § 42 Abs 2 JN - ausgeschlossen. Es kann sich daher auch von diesen Zeitpunkt an niemand auf die Nichtigkeit dieses Beschlusses berufen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Konsequenz folgt nunmehr (auch) aus § 58 Abs 4 Z 2 iVm § 58 Abs 3 AußStrG nF.OGH 5 Ob 208/09p, 25.03.2010
- Hier: Rechtspfleger hat über Aufschiebungsantrag aus dem Grund des § 42 Abs 1 Z 1 EO entschieden, wozu er zufolge § 17 Abs 2 Z 4 RpflG nicht zuständig war.OGH 3 Ob 254/06h, 30.11.2006
- Hier: Exekution zur Sicherstellung nach § 371 a EO.OGH 3 Ob 11/86, 05.03.1986
- Hier: § 16 Abs 2 Z 5 RpflG; Unterhaltsleistung für ausländisches Kind.OGH 8 Ob 552/82, 17.02.1986
- Handelt es sich um eine Entscheidung, mit der der Unterhalt für einen Minderjährigen festgesetzt wurde, somit um eine solche die in den Wirkungsbereich des Rechtspflegers fällt, können Behauptungen, die erstmals im Rechtsmittelverfahren aufgestellt werden, selbst dann, wenn nach diesen nicht nur Fragen der Unterhaltsfestsetzung zu entscheiden wären, nicht dazu führen, dass eine zutreffend vom Rechtspfleger gefällte Entscheidung rückwirkend nichtig wird.OGH 6 Ob 631/81, 03.06.1981
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Nichtigkeit auch dann, wenn sich der Pflegschaftsrichter im Vorlagebericht nach § 12 RpflG der Entscheidung des Rechtspflegers anschließt.OGH 1 Ob 625/79, 14.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 31.
- OGH 1 Ob 263/22s, 28.02.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 52/22s, 25.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 172/21m, 28.10.2021, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 226/20a, 04.02.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 61/20m, 27.05.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 123/19b, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 186/17i, 21.12.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 108/17v, 29.08.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Nichtigkeitsklage nach zurückgewiesenem Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Bindung an die verworfene Nichtigkeitsberufung
Verfahrensrecht · Missachtung der Rechtskraft
Verfahrensrecht · Unzulässiges Rechtsmittel und Überprüfung
Verfahrensrecht · Rechtskraft im Rechtsmittelverfahren