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Bin ich Verbraucher, wenn ich meine Firma nach dem Vertrag zusperre?

betrifft Unternehmer, Verbraucher, Bürgen, frühere Selbständige
Nein. Ob der Verbraucherschutz gilt, richtet sich danach, wer Sie beim Abschluss des Vertrags waren. Haben Sie ihn als Unternehmer geschlossen, etwa eine Bürgschaft, bleibt es dabei, auch wenn Sie Ihr Unternehmen später aufgeben; umgekehrt behalten Sie den Schutz, wenn Sie als Verbraucher abgeschlossen haben und erst später Unternehmer werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 27.08.2026 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

§ 1 KSchG stellt auf den Abschluss der Rechtsgeschäfte ab. Der Verbraucherschutz gilt für Rechtsgeschäfte, die Personen abschließen, die nicht Unternehmer sind. Ein zwischen Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft bleibt vom Anwendungsbereich des KSchG ausgeschlossen, auch wenn ein Vertragsteil in der Folge seine Unternehmenstätigkeit einstellt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120082 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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