Bin ich beim Verkauf meines Betriebs noch Unternehmer?
betrifft Unternehmer, Verkäufer, Käufer
Ja. Auch Geschäfte, mit denen ein Unternehmen abgewickelt wird, bis hin zum Verkauf des ganzen Unternehmens, zählen grundsätzlich zum unternehmerischen Bereich. Ein zwischen Unternehmern geschlossenes Geschäft bleibt daher vom Konsumentenschutzgesetz ausgenommen, auch wenn eine Seite ihre Tätigkeit später einstellt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Auch Abwicklungsgeschäfte (Liquidationsgeschäfte), selbst die Veräußerung des ganzen Unternehmens, sind grundsätzlich Handelsgeschäfte, auf die § 1 Abs 1 Z 1 KSchG verweist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Verkauf der Geschäftsanteile gehörte aber nicht zu einem vom Kläger betriebenen Unternehmen.OGH 6 Ob 126/18z, 20.12.2018
- Ein zwischen Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft bleibt vom Anwendungsbereich des KSchG ausgeschlossen, auch wenn ein Vertragsteil in der Folge seine Unternehmenstätigkeit einstellt.OGH 6 Ob 135/05d, 14.07.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065304 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 7 Ob 19/22b, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 126/18z, 20.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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