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Bin ich als Landwirt oder Freiberufler Unternehmer oder Verbraucher?

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Der Unternehmensbegriff des Konsumentenschutzgesetzes ist weiter als jener des Unternehmensrechts und deckt sich vor allem nicht mit dem früheren Kaufmannsbegriff. Er erfasst insbesondere auch die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Kennzeichnend ist die selbständige wirtschaftliche Tätigkeit. Wer nur Vermögen hält, etwa eine reine Besitzgesellschaft, ist in der Regel nicht unternehmerisch tätig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 15.09.2020 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der Unternehmensbegriff des KSchG deckt sich nicht mit jenem des HGB oder ABGB und ist vor allem nicht mit dem Kaufmannsbegriff identisch. Unter den weiteren Unternehmensbegriff des KSchG fallen insbesonders auch die freien Berufe und die Landwirtschaft und Forstwirtschaft.

Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0061157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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