Zum Inhalt springen

Schützt mich das Konsumentenschutzgesetz auch ohne unterschriebenen Vertrag?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Kunden
Ja. Unter das Konsumentenschutzgesetz fallen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nicht nur Verträge, sondern auch Angebote und andere einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen. Ausgenommen bleibt nur die reine Gewährung eines Geschenks durch den Unternehmer und dessen Annahme durch den Verbraucher.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Es muß sich bei den Geschäften nicht unbedingt um Verträge handeln; unter den Anwendungsbereich des KSchG fallen bei Zutreffen der dort normierten Voraussetzungen auch etwa die Offerte und andere einseitige rechtsgeschäftliche Akte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Entgeltklauseln im Konsumentenschutz

Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.

günstig für Unternehmer Beweis der Verbrauchereigenschaft

Wenn Sie sich auf den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes berufen wollen, müssen Sie das vorbringen und beweisen. Sie müssen also darlegen, dass bei diesem Geschäft die Voraussetzungen dafür vorlagen, und erklären, dass Sie diesen Schutz in Anspruch nehmen. Nur wenn sich Ihre Stellung als Verbraucher ganz klar aus den Umständen ergibt, ist das nicht nötig.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes
Vertragsrecht · Unternehmerbegriff im Konsumentenschutz
Vertragsrecht · Erklärungen des Unternehmers an Verbraucher
Vertragsrecht · Landwirte als Unternehmer