Darf ich die Miete wegen eines Handymasten am Dach kürzen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 05.07.2019 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine nach der ETV 2002 zu vermutende Gesundheitsgefährdung kann eine Beeinträchtigung des Nutzerverhaltens und damit eine Beeinträchtigung des Mietrechts zur Folge haben, wenn der Mieter seine Nutzung im Hinblick auf diese Unsicherheit sein Verhalten so ändert, dass er die Wohnung nicht so gebraucht, wie er es bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Anlage täte.OGH 4 Ob 83/19p, 05.07.2019
- Hier: Da nicht feststeht, dass der Betrieb der Basisstation eine Gesundheitsbeeinträchtigung verursacht, kann von einer (objektiven) wesentlichen Beeinträchtigung im Sinn des §364 Abs 2 ABGB nach dem heutigen Stand der Wissenschaft nicht gesprochen werden.OGH 7 Ob 101/07i, 20.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 83/19p, 05.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für Mängel, die den Gebrauch tatsächlich nicht beeinträchtigen, muss der Vermieter nicht einstehen. Beeinträchtigt ein Mangel den Gebrauch aber objektiv, so bleibt es dabei, auch wenn Sie ihn mangels Kenntnis gar nicht gespürt haben. Bei einer gefährlichen Elektroanlage entfällt die Mietzinsminderung daher nicht deshalb, weil Sie davon nichts wussten.
Ja, wenn von der Anlage eine Gefahr ausgeht. Weisen Sie nach, dass die elektrische Anlage nicht den Vorschriften entspricht oder der Vermieter die Überprüfung nicht dokumentiert hat, wird eine Gefährlichkeit vermutet. Der Vermieter kann diese Vermutung widerlegen, indem er beweist, dass von der Anlage keine Gefahr ausgeht.