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Darf ich die Miete wegen eines Handymasten am Dach kürzen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Anrainer
Nein, allein wegen Ihrer Sorge um die Gesundheit nicht. Solange eine Gefährdung wissenschaftlich nicht erwiesen ist, liegt keine objektive Beeinträchtigung vor, die eine Mietzinsminderung rechtfertigt. Anders kann es sein, wenn Sie wegen einer vermuteten Gefährdung Ihr Verhalten ändern und die Wohnung tatsächlich nicht so nutzen wie sonst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 05.07.2019 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2005)

Die subjektive Besorgnis einer wissenschaftlich nicht erwiesenen Gefährdung stellt keine objektive Beeinträchtigung des Gebrauchs dar, die eine Mietzinsminderung rechtfertigt. Eine objektive Minderung der Lebens- und Wohnqualität im unmittelbaren Umfeld der Mobilfunksendeanlage wurde nicht festgestellt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Mietzinsminderung bei unbemerktem Mangel

Für Mängel, die den Gebrauch tatsächlich nicht beeinträchtigen, muss der Vermieter nicht einstehen. Beeinträchtigt ein Mangel den Gebrauch aber objektiv, so bleibt es dabei, auch wenn Sie ihn mangels Kenntnis gar nicht gespürt haben. Bei einer gefährlichen Elektroanlage entfällt die Mietzinsminderung daher nicht deshalb, weil Sie davon nichts wussten.

günstig für Mieter Mietzinsminderung wegen mangelhafter Elektroanlage

Ja, wenn von der Anlage eine Gefahr ausgeht. Weisen Sie nach, dass die elektrische Anlage nicht den Vorschriften entspricht oder der Vermieter die Überprüfung nicht dokumentiert hat, wird eine Gefährlichkeit vermutet. Der Vermieter kann diese Vermutung widerlegen, indem er beweist, dass von der Anlage keine Gefahr ausgeht.

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