Kann ich weiterziehen, wenn zwei Gerichte gleich entschieden haben?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte, Kläger
Nein. Hat das Rekursgericht den Beschluss der ersten Instanz zur Gänze bestätigt, ist das auch in Arbeits- und Sozialrechtssachen nicht mehr anfechtbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Ihre Klage ohne Entscheidung in der Sache aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Nach Aufhebung des § 47 ASGG durch die ZVN 2002 BGBl I 2002/76 sind gänzlich bestätigende Beschlüsse nunmehr auch in Arbeits- und Sozialrechtssachen absolut unanfechtbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es sei denn, dass die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde.OGH 9 ObA 86/12f, 22.08.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120273 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 117/17x, 28.11.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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