Kann ich weitergehen, wenn beide Gerichte die Unterbrechung anordnen?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat das Erstgericht Ihr Verfahren unterbrochen und bestätigt das Rekursgericht diesen Beschluss zur Gänze, ist die Sache endgültig erledigt. Das gilt selbst dann, wenn es dabei um eine bedeutsame Rechtsfrage ginge.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die volle Bestätigung des erstgerichtlichen Unterbrechungsbeschlusses ist jedenfalls unanfechtbar, selbst wenn die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO idF WGNov 1989 abhinge.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Maßgabe“‑Bestätigung eines Unterbrechungsbeschlusses im Amtshaftungsverfahren; das dagegen erhobene Rechtsmittel ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO absolut unzulässig.OGH 1 Ob 233/19z, 21.01.2020
- Hier: Aussetzung eines Scheidungsverfahrens gemäß Art 19 Brüssel IIa‑VO bis zur Klärung der Zuständigkeit eines maltesischen Gerichts.OGH 1 Ob 89/15t, 21.05.2015
- Hier: Unterbrechung nach § 156 Abs 3 PatG.OGH 4 Ob 163/07k, 02.10.2007
- Hier: Die (übereinstimmende) Abweisung eines Antrags auf Kuratorbestellung nach § 8 ZPO, für eine Partei, für die ein Sachwalterbestellungsverfahren anhängig ist, durch Erst- und Rekursgericht stellt keine Bestätigung der Verweigerung der Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine Klage dar, wenn das Verfahren gemäß § 6a ZPO unterbrochen wurde.OGH 6 Ob 33/07g, 15.02.2007
- Hier: Bestätigung eines vom Erstgericht außerhalb mündlicher Verhandlung gefassten Unterbrechungsbeschlusses.OGH 7 Ob 303/06v, 31.01.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unterbrechungsbeschluss gemäß § 6a ZPO.OGH 7 Ob 288/06p, 20.12.2006
- Die Bestätigung eines Unterbrechungsbeschlusses der ersten Instanz ist der in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO als Ausnahme normierten Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen nicht gleichzuhalten.OGH 9 ObA 39/04g, 02.02.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 5 Ob 250/18b, 17.01.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 168/18i, 17.10.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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