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Kann ich weitergehen, wenn beide Gerichte die Unterbrechung anordnen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat das Erstgericht Ihr Verfahren unterbrochen und bestätigt das Rekursgericht diesen Beschluss zur Gänze, ist die Sache endgültig erledigt. Das gilt selbst dann, wenn es dabei um eine bedeutsame Rechtsfrage ginge.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die volle Bestätigung des erstgerichtlichen Unterbrechungsbeschlusses ist jedenfalls unanfechtbar, selbst wenn die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO idF WGNov 1989 abhinge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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