Kann ich weiter anfechten, wenn beide Gerichte anders begründeten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 28.09.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellung des Nichtbestehens eines Versicherungsvertrags.OGH 7 Ob 93/22k, 28.09.2022
- Hier: Das Erstgericht wies die Klage wegen mangelnder internationalen Zuständigkeit, das Rekursgericht wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurück.OGH 2 Ob 178/09d, 28.09.2009
- Hier: Entscheidung über einzuhaltendes Schlichtungsverfahren nach § 25 Abs 2 WTBO.OGH 4 Ob 330/87, 24.03.1987
- Bestätigende Entscheidung, wenn erste Instanz Unzuständigkeit und zweite Instanz Streitanhängigkeit anerkennt.OGH 5 Ob 319/77, 08.11.1977
- Erste Instanz: sachliche Unzuständigkeit; zweite Instanz: Unzulässigkeit des Rechtsweges.OGH 6 Ob 319/69, 28.01.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 7 Ob 93/22k, 28.09.2022, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Hat schon das erste Gericht die Änderung der Klage nicht zugelassen und bestätigt das zweite Gericht diese Entscheidung, können Sie dagegen nicht mehr weiter vorgehen. Das gilt auch für die bloße Ausdehnung der Klage auf einen höheren Betrag.
Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.