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Kann ich meinen Anspruch ersatzweise als Schadenersatz einfordern?

betrifft Arbeitnehmer, Insolvenzverwalter
Wenn das Gesetz für Ihren Fall bereits eine besondere Regelung vorsieht, dürfen Sie nicht auf die allgemeinere Regelung über Schadenersatzansprüche ausweichen. Die besondere Regelung geht vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Wenn im IESG eine „speziellere" Regelung besteht, kann nicht auf die „allgemeinere" Regelung betreffend allfällige Schadenersatzansprüche nach § 1 Abs 2 Z 2 IESG zurückgegriffen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

IESG §1 Abs2 Z2

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