Zum Inhalt springen

Muss ich zusätzlich klagen, damit mein Anspruch nicht verjährt?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Insolvenzgläubiger
Nein. Stellen Sie rechtzeitig den Antrag auf Insolvenz-Entgelt, sind Verjährungs- und Verfallsfristen für diese Forderung unterbrochen; eine zusätzliche Klage brauchen Sie dafür nicht. Sie müssen die Sache aber weiter betreiben, sonst fällt die Wirkung rückwirkend weg. War die Forderung schon bei der Antragstellung verjährt oder verfallen, hilft der Antrag nicht mehr.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 23.07.2019 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2002)

Fristgerechte Antragstellung nach § 6 IESG unterbricht gemäß § 7 Abs 1 IESG Verjährungsfristen und Präklusivfristen (hier: § 34 AngG).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beginn der Verfallsfrist für Lohnansprüche

Die Verfallsfrist beginnt mit der Fälligkeit Ihres Entgelts zu laufen. Ob und wann Sie eine Lohnabrechnung erhalten haben, spielt dabei im Allgemeinen keine Rolle. Sie müssen Ihre Ansprüche auch nicht beziffern, um sie rechtzeitig geltend zu machen.

günstig für Arbeitgeber Verjährung trotz Feststellungsklage

Eine Klage auf Feststellung hält die Verjährung nur für das Rechtsverhältnis auf, um das es dabei geht, und für die daraus abgeleiteten Ansprüche. Wenn Sie feststellen lassen wollen, dass Ihr Dienstverhältnis fortbesteht, sind Ansprüche aus dessen Beendigung davon nicht erfasst. Um deren Verfall oder Verjährung zu verhindern, müssen Sie zusätzlich ein Eventualbegehren stellen.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Verjährte Ansprüche und Insolvenz-Entgelt
Arbeitsrecht · Fristen im Kollektivvertrag wahren
Insolvenz · Stehenlassen von Lohnansprüchen
Insolvenz · Sechsmonatsgrenze beim Insolvenz-Entgelt
Sozialrecht · Höhere Forderung in der Klage als im Antrag