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Wer zahlt meinen Lohn, wenn die Firma zahlungsunfähig ist?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Gläubiger
Die Insolvenz-Entgeltsicherung sichert Entgeltansprüche und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis für den Fall ab, dass Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Abgesichert ist die Gefahr, dass Sie Ihre Entgeltansprüche ganz oder teilweise verlieren, obwohl Sie auf sie für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen angewiesen sind. Diese Gefahr können Arbeitnehmer üblicherweise nicht selbst abwenden oder absichern.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (71 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise nicht selbst abwendbare und absicherbare Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes ihrer Entgeltansprüche, auf die sie typischerweise zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes sowie des Lebensunterhaltes ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen angewiesen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 71.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und Ersatz vom Schädiger

Werden Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig und zahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt weiter, muss der Schädiger trotzdem zahlen. Der Ersatzanspruch geht in diesem Umfang auf den Arbeitgeber über. Ersetzt werden ihm nicht nur der Bruttolohn, sondern auch seine Beiträge zur Sozialversicherung.

günstig für Arbeitgeber Vorrang des Arbeitgebers beim Verdienstentgang

Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Entgelt weiter, obwohl Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, kann er sich das beim Schädiger holen. Reicht der Betrag wegen Ihres Mitverschuldens nicht für alle Ansprüche, geht der Anspruch des Arbeitgebers dem Anspruch des Arbeitnehmers vor.

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