Kann ich der Gegenseite Schritte im Behördenverfahren verbieten lassen?
betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Verfahrensbeteiligte
Nein. Ob Verfahrenshandlungen missbräuchlich sind, ist in jenem Verfahren zu klären, in dem sie gesetzt werden. Ein Gericht darf mit einstweiliger Verfügung nicht verbieten, was jemand zur Wahrung seiner Rechte in einem Verwaltungsverfahren unternimmt, weil Justiz und Verwaltung getrennt sind.
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Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 30.03.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ob Verfahrenshandlungen rechtsmissbräuchlich sind, ist im jeweiligen Verfahren zu klären. Sollen durch einstweilige Verfügung bestimmte Handlungen in einem Verwaltungsverfahren verboten werden, die der Rechtswahrung in diesem Verfahren dienen, so steht dem Verbot schon der Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung entgegen, weil das Gericht damit über die Zulässigkeit einer Verfahrenshandlung im Verwaltungsverfahren entscheidet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Verwertung von Aussagen und Protokollen vor Gericht oder sonstigen Strafverfolgungsbehörden ist nicht in einem selbständigen auf lauterkeitsrechtliche Ansprüche gegründeten Verfahren zu verbieten.OGH 4 Ob 232/15v, 30.03.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120520 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 232/15v, 30.03.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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