Kann das Gericht vorläufig schon verbieten, was ich einklage?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (105 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1937)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine nicht rückführbare Sachlage kann dann angenommen werden, wenn mit dem befristeten Unterlassungsgebot für den Verpflichteten ein unwiederbringlicher Schaden einhergeht.OGH 4 Ob 185/20i, 26.11.2020
- Der Grundsatz, dass eine einstweilige Verfügung der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen und durch sie nicht das bewilligt werden darf, was die gefährdete Partei erst im Weg der Exekution erzwingen könnte, gilt nicht für immaterialgüterrechtliche Unterlassungsverfügungen.OGH 4 Ob 185/20i, 26.11.2020
- Im Sicherungsverfahren kommt ein Rückruf von Eingriffsgegenständen nicht in Betracht, weil ein abgewickelter Rückruf einen nicht rückführbaren Zustand schafft.OGH 4 Ob 141/16p, 21.02.2017
- Eine auf § 381 Z 2 EO gestützte einstweilige Verfügung kann sich zwar mit dem im Prozess angestrebten Ziel ganz oder teilweise decken, darf aber nicht darüber hinaus gehen.OGH 9 ObA 51/16i, 18.08.2016
- Hier: Das Verbot der Unterlassung der Benutzung einer Bezeichnung als Bestandteil einer Internet‑Domain schafft keine unumkehrbare Situation.OGH 4 Ob 111/16a, 24.05.2016
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Name eines Landtagsklubs.OGH 4 Ob 219/15g, 15.12.2015
- Verpflichtung zur Annahme eines Angebots.OGH 16 Ok 6/10, 04.10.2010
- Hier: Antrag auf Aufnahme eines Arzneimittels in den Erstattungskodex.OGH 17 Ob 24/09t, 19.11.2009
- Hier: Besitzen von Waren.OGH 17 Ob 24/09t, 19.11.2009
- Auch bei einstweiligen Verfügungen nach § 381 Z 2 EO darf aber keine Sachlage geschaffen werden, die im Fall eines die einstweilige Verfügung nicht rechtfertigenden Urteils nicht rückgängig gemacht werden kann.OGH 16 Ok 1/09, 25.03.2009
- Dient die einstweilige Verfügung zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden und unwiederbringlichen Schadens iSd § 381 Z 2 EO, dann kann sie auch bewilligt werden, wenn sie sich mit dem im Hauptverfahren angestrebten Ziel deckt.OGH 16 Ok 1/09, 25.03.2009
- Das Besitzen iSv § 10a Z 2 MSchG kann nicht mit einstweiliger Verfügung verboten werden, da damit ein nicht umkehrbarer Zustand geschaffen würde.OGH 4 Ob 134/06v, 28.09.2006
- Bei einem befristeten Unterlassungsgebot wird das Prozessergebnis nicht vorweggenommen, jedenfalls dann nicht, soweit es wiederholbare beziehungsweise nachholbare Handlungen betrifft und daher auch nicht zu einer vorläufigen Befriedigung der gefährdeten Partei durch Leistung kommt.OGH 3 Ob 241/02s, 18.12.2002
- Es sind keine Sachlage geschaffen, die nicht rückgängig gemacht werden könnte, wenn der Beklagten nur einstweilen - bis zur Rechtskraft des über den Unterlassungsanspruch ergehenden Urteils - untersagt wird, die Bestellung von Filmen in den näher bezeichneten Fällen abzulehnen.OGH 4 Ob 214/97t, 09.09.1997
- Deckt sich die einstweilige Verfügung mit dem im Hauptverfahren angestrebten Ziel, dann kann sie nur bewilligt werden, wenn sie zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens im Sinne des § 381 Z 2 EO nötig erscheint.OGH 7 Ob 526/96, 21.02.1996
- Hier: Einstweilige Verfügung wegen "Telefonterror"OGH 4 Ob 99/94, 18.10.1994
- Ist die Erlassung einer zur Verhütung einer drohenden Gewalt (zum Beispiel einer Körperverletzung) im Sinne des § 381 Z 2 EO notwendig, darf sie sogar der endgültigen Entscheidung vorgreifen.OGH 4 Ob 520/94, 22.03.1994
- Eine nach § 24 UWG erlassene einstweilige Verfügung kann auch den gesamten in der Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruch umfassen. Dadurch wird das Urteil nicht vorweggenommen, weil der Klageanspruch auf dauernde Unterlassung gerichtet ist, während die einstweilige Verfügung nur ein befristetes Verbot zur Folge hat.OGH 4 Ob 117/90, 18.09.1990
- Ein mit dem Sicherungsantrag angestrebtes befristetes Unterlassungsgebot nimmt das Prozessergebnis nicht vorweg, weil es sich dabei nur um eine zeitlich beschränkte Unterlassung, nicht aber um eine (möglicherweise nicht rückführbare) Veränderung handelt.OGH 4 Ob 58/89, 27.06.1989
- Eine solche Vorwegnahme wäre nämlich nur dann unzulässig, wenn die Beklagte bereits in der einstweiligen Verfügung zur Leistung desjenigen verpflichtet würde, wozu sie gegebenenfalls durch das Urteil verhalten werden kann.OGH 8 Ob 569/89, 27.04.1989
- Nichtbelieferung durch Salzmonopolbetrieb.OGH 4 Ob 375/82, 09.11.1982
- Einstweilige Verfügung darf aber keine Sachlage schaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.OGH 7 Ob 227/74, 07.11.1974
- Auf § 381 Z 2 EO gestützte einstweilige Verfügungen dürfen aber nicht über das Prozessziel hinausgehen.OGH 1 Ob 174/74, 14.10.1974
- Einstweilige Verfügung auf Unterlassung zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes § 112 HGB.OGH 6 Ob 87/73, 12.04.1973
- Strebt der Wohnungsberechtigte mit seinem auf die Entfernung der Vorhangschlösser von seinen Wohnräumen und auf die Duldung der Ausübung seines Wohnungsrechtes gerichteten Klagebegehren seine Wiederaufnahme in das Haus des Beklagten an, so ist ein solches Klagebegehren sicherungsfähig.OGH 2 Ob 181/66, 06.10.1966
- Einstweilige Verfügung mit dem Gebot an den Gegner, einen Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen.OGH 1 Ob 25/62, 31.01.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 105.
- OGH 2 Ob 49/21a, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 168/20i, 23.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/18f, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 51/16i, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 379 · Sicherung von Geldforderungen
- EO § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sehr streng. Soll eine einstweilige Verfügung schon das vorwegnehmen, was erst das Urteil bringen kann, und stützt sie sich nur auf eine grobe Prüfung der Beweise, sind die gesetzlichen Voraussetzungen eng auszulegen.
Nein. Eine einstweilige Verfügung darf nur jenen Anspruch sichern, den Sie mit der Klage geltend machen, und muss sich in dessen Rahmen halten. Gegen jemanden, den Sie im Hauptverfahren nicht belangen, besteht in der Regel kein Sicherungsanspruch.