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Kann das Gericht vorläufig schon verbieten, was ich einklage?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Bedrohte
Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (105 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1937)

Der Rechtssatz, dass eine einstweilige Verfügung der endgültigen Entscheidung nicht vorgreifen und durch sie nicht das bewilligt werden darf, was die gefährdete Partei erst seinerzeit im Wege der Exekution erzwingen könnte, gilt nur für einstweilige Verfügungen nach §§ 379 und 381 Z 1 EO, nicht aber auch für solche nach Z 2 des § 381 EO.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 26 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 105.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Strenge Prüfung vorwegnehmender Verfügungen

Sehr streng. Soll eine einstweilige Verfügung schon das vorwegnehmen, was erst das Urteil bringen kann, und stützt sie sich nur auf eine grobe Prüfung der Beweise, sind die gesetzlichen Voraussetzungen eng auszulegen.

günstig für Beklagter Einstweilige Verfügung und Klagsanspruch

Nein. Eine einstweilige Verfügung darf nur jenen Anspruch sichern, den Sie mit der Klage geltend machen, und muss sich in dessen Rahmen halten. Gegen jemanden, den Sie im Hauptverfahren nicht belangen, besteht in der Regel kein Sicherungsanspruch.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Vorläufigkeit der einstweiligen Verfügung
Verfahrensrecht · Befristetes Unterlassungsgebot als einstweilige Verfügung
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