Kann ich zum Gericht gehen, wenn die Behörde entscheidet?
betrifft Kläger, Beklagte, Bürger, Behörden
Betrifft eine Frage einen Bereich, über den ausschließlich im Verwaltungsverfahren entschieden wird, dann können Sie darüber auch keine Feststellungsklage bei Gericht einbringen. Das gilt etwa für Einwendungen gegen einen Entschädigungsanspruch, der auf einem Bescheid beruht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Unzulässigkeit einer Feststellungsklage bezüglich eines Rechtskomplexes, der für eine ausschließlich dem Verwaltungsverfahren vorbehaltene Entscheidung maßgebend ist (hier: negatives Feststellungsbegehren bezüglich eines Oppositionsgrundes gegenüber einem durch Verwaltungsbescheid begründeten Entschädigungsanspruch).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Feststellung gegenüber der beklagten Gebietskörperschaft, dass die von ihr im Verlassenschaftsverfahren angemeldete und auf § 24 Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) gestützte Forderung nicht zu Recht bestehe.OGH 4 Ob 62/23f, 12.09.2023
- Hier: Feststellung des Nichtbestehens eines Versicherungsverhältnisses, das auf der Entscheidung einer ausländischen Verwaltungsbehörde beruht.OGH 7 Ob 93/22k, 28.09.2022
- Hier: Die begehrte Feststellung hinsichtlich des Fischereiausübungsrechts nach dem Tir FischereiG ist als zum öffentlichen Recht gehörend, dem Verwaltungsverfahren vorbehalten.OGH 1 Ob 221/14b, 03.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 93/22k, 28.09.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 14 Os 20/17y, 04.07.2017
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 228
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