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Kann ich ein abgeschlossenes Verfahren wegen einer Zwischenentscheidung neu aufrollen?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Ein Verfahren kann nur dann wieder aufgenommen oder abgeändert werden, wenn die angegriffene Entscheidung die Sache selbst erledigt hat. Gegen bloße Zwischenentscheidungen im Verfahren, etwa über die Ablehnung eines Richters, stehen diese Rechtsbehelfe nicht zur Verfügung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Sowohl eine Wiederaufnahmsklage gemäß § 530 ZPO als auch der Abänderungsantrag nach § 73 AußStrG können nur gegen eine die Sache erledigende Entscheidung erhoben werden. Gegen verfahrensrechtliche Zwischenentscheidungen - wie hier die Entscheidung über den Ablehnungsantrag - finden diese Rechtsbehelfe nicht statt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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