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Kann ich mein eigenes Zugeständnis später widerrufen und neu klagen?

günstig für Prozessgegner betrifft Kläger, Beklagter
Ein abgeschlossenes Verfahren kann nur wieder aufgenommen werden, um eine falsche Tatsachengrundlage zu beseitigen. Eigene Fehler bei der Prozessführung lassen sich damit nicht nachträglich reparieren. Müssten Sie dafür ein früher selbst abgegebenes Zugeständnis widerrufen, ist die Klage unzulässig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Sinn und Zweck der Wiederaufnahmsklage nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ist es, eine unrichtige Tatsachengrundlage des mit der Wiederaufnahmsklage angefochtenen Urteils zu beseitigen, nicht aber, Fehler der Partei bei Führung des Vorprozesses zu korrigieren. Eine Wiederaufnahmsklage, die auf einen Wiederaufnahmsgrund gestützt wird, dessen Verwertung den vorherigen Widerruf eines vom Wiederaufnahmskläger selbst im Vorprozess abgelegten Tatsachengeständnisses voraussetzen würde, ist daher unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039991 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 23.

Im Gesetz

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