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Kann ich gegen die bestätigte Zurückweisung noch etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wurde Ihre Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurückgewiesen und hat das Gericht zweiter Instanz diese Zurückweisung inhaltlich bestätigt, ist dagegen kein weiteres Rechtsmittel mehr zulässig. Das gilt auch, wenn die Zurückweisung irrtümlich in Urteilsform ergangen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (69 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1936)

Hat die zweite Instanz die irrig mit Urteil erfolgte Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage dem Inhalte nach mit Beschluss bestätigt, so ist ein weiterer Rekurs nach § 528 ZPO ausgeschlossen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 69.

Im Gesetz

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