Welche Rechtsmittel wirken trotz Unterbrechung meines Verfahrens?
betrifft Verfahrensparteien, Erben, Schuldner
Ein Rechtsmittel, das Sie während der Unterbrechung des Verfahrens einbringen, wird zurückgewiesen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es die Wirkung der Unterbrechung sichern soll oder klären soll, ob überhaupt unterbrochen wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Rechtsmittel, die nach Eintritt der Unterbrechung des Verfahrens und während deren Wirkung eingebracht wurden, sind zurückzuweisen, wenn sie nicht der Sicherung der Unterbrechungswirkung oder der Klärung der Frage dienen, ob eine Unterbrechung überhaupt eingetreten ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120689 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §26 Abs2; AußStrG 2005 §43 Abs5
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