Kann ich mich gegen jede Entscheidung über eine Unterbrechung wehren?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Ein Rechtsmittel steht Ihnen nur gegen den Beschluss zu, mit dem das Verfahren unterbrochen wird. Wird eine Unterbrechung abgelehnt oder wieder abgeändert, können Sie dagegen nichts unternehmen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 18.02.2021 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ein Rekurs ist nur gegen die Entscheidung zulässig, womit ein Verfahren unterbrochen wird. Gegen einen die Unterbrechung abändernden Beschluss findet kein weiterer Rechtszug statt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegen einen die Unterbrechung abändernden oder ablehnenden Beschluss findet kein weiterer Rechtszug statt, in welcher Form immer die Ablehnung ausgesprochen wurde.OGH 7 Ob 96/08f, 15.05.2008
- Soweit das Erstgericht den gestellten Unterbrechungsantrag abgewiesen hat, findet § 192 Abs 2 ZPO Anwendung.OGH 4 Ob 146/01a, 10.07.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 34.
- OGH 6 Ob 236/20d, 18.02.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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