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Muss ich schlechte Wertpapiere verkaufen, um den Schaden zu begrenzen?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Banken, Anlageberater, Konsumenten
In der Regel nicht. Wurden Sie falsch beraten und haben Sie deshalb riskante statt sicherer Papiere erworben, kann Ihnen der Schädiger nur dann vorwerfen, Sie hätten verkaufen oder behalten müssen, wenn Ihnen das zumutbar war. Da die Kursentwicklung meist keine sicheren Rückschlüsse zulässt, ist ein solcher Vorwurf nur in besonderen Fällen berechtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.09.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so kann der Schädiger dem Anleger den Einwand der Schadensminderungspflicht bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere nur dann entgegenhalten, wenn die Verkaufs- oder Behalteobliegenheit dem Anleger zumutbar war. Da im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse des einzelnen Anlegers auf Unternehmenswert und objektiven Wert seiner Beteiligung zulässt, wird eine schuldhafte Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur in besonderen Fallkonstellationen zu bejahen sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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