Muss ich schlechte Wertpapiere verkaufen, um den Schaden zu begrenzen?
günstig für Anleger betrifft Anleger, Banken, Anlageberater, Konsumenten
In der Regel nicht. Wurden Sie falsch beraten und haben Sie deshalb riskante statt sicherer Papiere erworben, kann Ihnen der Schädiger nur dann vorwerfen, Sie hätten verkaufen oder behalten müssen, wenn Ihnen das zumutbar war. Da die Kursentwicklung meist keine sicheren Rückschlüsse zulässt, ist ein solcher Vorwurf nur in besonderen Fällen berechtigt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.09.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so kann der Schädiger dem Anleger den Einwand der Schadensminderungspflicht bei Verkauf oder Behalten der Wertpapiere nur dann entgegenhalten, wenn die Verkaufs- oder Behalteobliegenheit dem Anleger zumutbar war. Da im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse des einzelnen Anlegers auf Unternehmenswert und objektiven Wert seiner Beteiligung zulässt, wird eine schuldhafte Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur in besonderen Fallkonstellationen zu bejahen sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Beurteilung des Berufungsgerichts ist im konkreten Einzelfall nicht zu beanstanden, wenn es im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine Veräußerung der Zertifikate durch den Anleger für zumutbar erachtete, weil diese noch vor Eintritt eines Kursverlusts die Risikoträchtigkeit der von ihr erworbenen Anlage erkannt hatte und auch noch nach Einhaltung einer angemessenen Überlegungsfrist diese mit Gewinn veräußern hätte können.OGH 1 Ob 118/16h, 18.10.2016
- Ob eine „besondere Fallkonstellation“ vorliegt, nach der dem Anleger eine Verkaufs- oder Behalteobliegenheit zugemutet werden kann, richtet sich daher ausschließlich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und steht damit einer allgemein gültigen Aussage des Obersten Gerichtshofs zu diesem Problem entgegen.OGH 1 Ob 118/16h, 18.10.2016
- Hier: Frage einer möglichen Verletzung einer Schadensminderungspflicht nach Kenntnis von der Nichtausführung einer Stop-Loss-Order durch die Bank und des dadurch bewirkten Schadens.OGH 2 Ob 74/12i, 25.04.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 59/18g, 25.09.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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