Zum Inhalt springen

Kann ich Geld verlangen, wenn ich die Papiere noch habe?

betrifft Anleger, Konsument, Bank, Anlageberater
Wurden Sie falsch beraten und haben Sie deshalb riskante statt sicherer Wertpapiere gekauft, lässt sich Ihr Schaden nicht am aktuellen Kurs messen, weil dieser weiter schwankt. Solange Sie die Papiere behalten, können Sie daher kein Geld verlangen, sondern nur die Rückabwicklung begehren oder feststellen lassen, dass Ihnen Ersatz gebührt. Erst nach dem Verkauf steht der Betrag fest und Sie können Geldersatz fordern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (88 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Hat der geschädigte Kläger infolge pflichtwidriger Anlageberatung nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben, so ergibt sich der dem Geschädigten nach der Differenzmethode zu ermittelnde Schaden nicht aus einer Gegenüberstellung des aufgewendeten Veranlagungsbetrages zu den Kurswerten der vom geschädigten Kläger nach wie vor gehaltenen Papiere zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung, da die Wertpapiere mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zukünftigen Kursschwankungen unterliegen. Mangels Bezifferbarkeit des dem Kläger endgültig entstandenen Schadens zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz ist eine auf Geldleistung gerichtete Schadenersatzklage nicht möglich. Der Kläger ist - soferne er nicht entweder versucht, Naturalrestitution zu erlangen oder die Papiere verkauft - auf einen Feststellungsanspruch zu verweisen. Erst nach einem Verkauf der Wertpapiere kann der Geschädigte daher einen Geldersatzanspruch stellen, weil sich dann - durch Gegenüberstellung des Erwerbspreises zuzüglich der Erwerbskosten und des Veräußerungspreises - der rechnerische Schaden endgültig beziffern lässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 43 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 88.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Geldersatz nach Anlageberatungsfehler
Schadenersatz · Schadenersatz nach falscher Anlageberatung
Schadenersatz · Schadensminderung bei Falschberatung
Schadenersatz · Schadensberechnung des geschädigten Anlegers
Schadenersatz · Schadensberechnung bei fehlerhafter Vermögensverwaltung