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Zählt die Zusammenlegung meiner Verfahren als Entscheidung über die Sache?

betrifft Verfahrensparteien, Gesellschafter, Antragsteller
Nein. Ordnet das Gericht an, zwei Verfahren zusammenzulegen oder wieder zu trennen, ist das eine bloß verfahrensleitende Anordnung. Sie dient nur dem Ablauf und entscheidet nichts über Ihren Anspruch.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2006)

Zu den verfahrensleitenden Beschlüssen gehören auch Beschlüsse im Zusammenhang mit der Verbindung von Verfahren im Firmenbuch- bzw Verfahren außer Streitsachen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AußStrG 2005 §45 IB

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