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Wie lange bekommt mein Betrieb den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitgeber, Kleinbetriebe, Arbeitnehmer, Unfallversicherung
Bis zu sechs Wochen, also 42 Tage, je Dienstnehmer und Arbeitsjahr. Dass der Zuschuss erst ab dem elften Tag der Arbeitsverhinderung gebührt, verkürzt diesen Höchstanspruch nicht auf 32 Tage. Mit jedem neuen Arbeitsjahr steht das Kontingent wieder neu zur Verfügung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 13.06.2017 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2006)

Die Bestimmung des § 53b Abs 2 Z 2 ASVG, die unbestritten den Regelungszweck verfolgt, einen Anspruch des Dienstgebers auf Zuschuss nach Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung eines Dienstnehmers durch Krankheit nur bei einer länger als zehn aufeinanderfolgende Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, bezweckt nicht (auch) die vom Gesetzgeber für die Zuschussgewährung aus diesem Anlass pro Dienstnehmer und Arbeitsjahr ausdrücklich vorgesehene Höchstanspruchsdauer von sechsWochen (42 Tage) im Ergebnis auf tatsächlich bloß 32 Tage je Krankheitsfall zu beschränken.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsverhinderung oder im Hinblick darauf und bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung dadurch gewahrt, ergibt sich aus dem Gesetz keine Beschränkung auf das laufende Arbeitsjahr. Ihr Anspruch endet also nicht schon zu jenem Zeitpunkt, an dem das bei der Beendigung laufende Arbeitsjahr geendet hätte.

günstig für Arbeitnehmer Lohnfortzahlung im neuen Arbeitsjahr

Ja. Sind Sie durchgehend krank und ist Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, entsteht mit Beginn des nächsten Arbeitsjahres ein neuer Anspruch. Das gilt auch dann, wenn Sie zwischenzeitlich kein Entgelt mehr erhalten haben.

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