Bekomme ich als Privathaushalt den Zuschuss zur Entgeltfortzahlung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2006)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Grundlage der Beurteilung des Unternehmensbegriffs des § 53b ASVG bildet der allgemeine Unternehmensbegriff des § 1 Abs 2 UGB, wonach „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“, ein Unternehmen ist.OGH 10 ObS 73/24v, 13.08.2024
- Hier: Landtagsklub.OGH 10 ObS 55/18p, 17.07.2018
- Alle diese - weiten - Unternehmensbegriffe (vergleiche § 1 Abs 2 KSchG, § 1409 ABGB, § 1 Abs 2 UGB) erfordern eine auf Dauer organisierte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit. Auf einen Privathaushalt treffen diese Eigenschaften eines Unternehmens nicht zu.OGH 10 ObS 170/06g, 24.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 10 ObS 90/24v, 08.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 73/24v, 13.08.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 53b · Zuschüsse an die Dienstgeber/innen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Entgeltfortzahlung für Angestellte entfällt nur, solange Anspruch auf Wochengeld besteht. Haben Sie keinen Anspruch auf Wochengeld, bleibt der arbeitsvertragliche Anspruch bestehen; das gilt auch bei den kürzeren Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.
Eine Leistung des Arbeitgebers gilt nur dann nicht als Entgelt, wenn sie nicht die Arbeitskraft abgilt, sondern einen mit der Arbeit verbundenen finanziellen Aufwand abdeckt. Nur in diesem Fall handelt es sich um einen Aufwandersatz.