Zum Inhalt springen

Bekommt auch eine Gemeinde als Arbeitgeber diesen Zuschuss?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitgeber, Gemeinden, Kleinbetriebe, Arbeitnehmer
Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung soll kleine und mittlere Betriebe entlasten und steht Dienstgebern zu, die in ihrem Unternehmen weniger als 51 Personen beschäftigen. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten beim jeweiligen Dienstgeber. Dass Gebietskörperschaften wie Gemeinden davon ausgenommen wären, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

In § 53b ASVG soll zum Ausdruck gebracht werden, dass der Dienstgeber ein Unternehmen führt, in dem weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt werden. § 53b wurde nach den Gesetzesmaterialien mit der Intention, eine Begünstigung von Klein- und Mittelunternehmen vorzusehen, in das ASVG eingefügt. Der „KMU-Begriff" des § 53b ASVG orientiert sich somit an der Dienstnehmerzahl des jeweiligen Dienstgebers in seinem Unternehmen. Für eine weitergehende Einschränkung der Anspruchsberechtigung - zB für eine Herausnahme von Gebietskörperschaften als Dienstgebern - bietet der Gesetzeswortlaut allerdings keinen Anhaltspunkt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung ohne Wochengeld

Ja. Die Entgeltfortzahlung für Angestellte entfällt nur, solange Anspruch auf Wochengeld besteht. Haben Sie keinen Anspruch auf Wochengeld, bleibt der arbeitsvertragliche Anspruch bestehen; das gilt auch bei den kürzeren Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.

günstig für Arbeitnehmer Gleichbehandlung von Teilzeitkräften beim Entgelt

Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Entgelt- und Arbeitsbedingungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Auch betriebliche Zulagen stehen Ihnen zu, umgerechnet auf Ihre Arbeitszeit. Eine Schlechterstellung nur wegen der Teilzeit ist nicht erlaubt.

Verwandte Fragen

Sozialrecht · Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Sozialrecht · Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand
Arbeitsrecht · Entgelt bei fehlendem Wochengeldanspruch
Arbeitsrecht · Quarantänevergütung neben der Entgeltfortzahlung