Bekommt auch eine Gemeinde als Arbeitgeber diesen Zuschuss?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Heimarbeiter.OGH 10 ObS 128/25h, 09.12.2025
- Hier: Landtagsklub.OGH 10 ObS 55/18p, 17.07.2018
- Hier: Evangelische Jugend als Betreiberin von zwei Jugendheimen und Freizeitheimen.OGH 10 ObS 171/06d, 14.11.2006
- Alle diese - weiten - Unternehmensbegriffe (vergleiche § 1 Abs 2 KSchG, § 1409 ABGB, § 1 Abs 2 UGB) erfordern eine auf Dauer organisierte selbständige wirtschaftliche Tätigkeit. Auf einen Privathaushalt treffen diese Eigenschaften eines Unternehmens nicht zu.OGH 10 ObS 170/06g, 24.10.2006
- Dann, wenn dem Begriff des Unternehmens überhaupt keine Bedeutung zukommt, hätte eine bloße Bezugnahme auf den (in der Überschrift der Norm allein verwendeten) Begriff des Dienstgebers und die Beschäftigung von weniger als 51 Arbeitnehmern in § 53b Abs 2 Z 1 ASVG genügt.OGH 10 ObS 170/06g, 24.10.2006
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Pfarrcaritas als Betreiberin eines Kindergartens.OGH 10 ObS 158/06t, 03.10.2006
- Die Ansicht, juristische Personen des öffentlichen Rechtes - und damit auch Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechtes anerkannt sind - seien generell vom Anwendungsbereich des § 53b ASVG ausgenommen, weil die Verfolgung gewerblicher oder wirtschaftlicher Belange im Gegensatz zu einem privatrechtlichen Unternehmen nicht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeiten stehe, steht daher im Widerspruch zu dem weiten Verständnis des Begriffes „Unternehmen".OGH 10 ObS 138/06a, 12.09.2006
- Dem Gesetzgeber kommt es auf eine gewisse Unternehmensgröße an, nicht aber darauf, dass diese Unternehmen lediglich gewerbliche oder erwerbswirtschaftliche Unternehmen oder sonstige Unternehmen mit besonderer Zielsetzung sein müssen.OGH 10 ObS 138/06a, 12.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 10 ObS 90/24v, 08.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 73/24v, 13.08.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 53b · Zuschüsse an die Dienstgeber/innen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Entgeltfortzahlung für Angestellte entfällt nur, solange Anspruch auf Wochengeld besteht. Haben Sie keinen Anspruch auf Wochengeld, bleibt der arbeitsvertragliche Anspruch bestehen; das gilt auch bei den kürzeren Varianten des Kinderbetreuungsgeldes.
Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Entgelt- und Arbeitsbedingungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Auch betriebliche Zulagen stehen Ihnen zu, umgerechnet auf Ihre Arbeitszeit. Eine Schlechterstellung nur wegen der Teilzeit ist nicht erlaubt.