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Kann ich aus einem Prozent-Unterhaltsvergleich Exekution führen?

günstig für Unterhaltsschuldner betrifft Unterhaltsschuldner, Kinder, Obsorgeberechtigte, Gläubiger
Ein Unterhaltsvergleich, in dem der Unterhalt nur als Prozentsatz des Einkommens festgelegt ist, ist mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar. Daran ändert es nichts, wenn im Vergleich zusätzlich das damalige Einkommen und der derzeit zu zahlende Betrag in Zahlen genannt sind. Für die Vollstreckung fehlt trotzdem die nötige Bestimmtheit.

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Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Ein nach der EO-Novelle 1991 getroffener Unterhaltsvergleich, in dem der zu zahlende Unterhaltsbeitrag mit einem Prozentsatz des Einkommens des Unterhaltsschuldners vereinbart wurde, ist auch dann als Bruchteilstitel mangels Bestimmtheit nicht vollstreckbar, wenn darin das Einkommen des Unterhaltsschuldners und der derzeit zu leistende Unterhaltsbeitrag mit einem ziffernmäßig bestimmten Betrag angeführt sind. Dem § 5 Abs 3 UVG wurde durch die EO-Novelle 1991 insoweit materiell derogiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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