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Kann ich trotz bestehender Zahlungspflicht einen neuen Unterhaltsbeschluss erwirken?

günstig für Kind betrifft Kind, Unterhaltspflichtige, Elternteil
Ja. Hat der unterhaltspflichtige Elternteil seine Pflicht in der Vergangenheit mehrmals verletzt und bestreitet er auch im Rechtsmittel, leistungsfähig zu sein, darf das Gericht einen weiteren vollstreckbaren Unterhaltstitel schaffen. Das dient der Rechtssicherheit und vermeidet künftige Streitigkeiten über die Höhe des Unterhalts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 29.07.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Verletzte der unterhaltspflichtige Elternteil in der Vergangenheit bereits mehrmals seine Unterhaltspflicht, was zu Unterhaltsfestsetzungsbeschlüssen geführt hat und spricht er sich noch im Rechtsmittel gegen die vom Kind begehrte Unterhaltserhöhung auch mangels Leistungsfähigkeit aus, so ist die Schaffung eines (weiteren) Unterhaltstitels iSd § 101 Abs 4 1.Fall AußStrG zulässig. Ein exekutierbarer Unterhaltstitel dient nicht zuletzt der Rechtssicherheit und vermeidet weitere zukünftige Streitigkeiten zwischen dem unterhaltsberechtigten Kind und dem unterhaltspflichtigen Elternteil über die aktuelle Unterhaltshöhe.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133247 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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