Gilt mein vereinbarter Unterhalt bei Pfändung als gesetzlicher Unterhalt?
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Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die allgemeine Beurteilung der Rechtsnatur eines verglichenen Unterhalts hat es aber bei der Anknüpfung an den Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs und an die damaligen Umstände zu bleiben.OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016497 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 63/19i, 26.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 292b · Herabsetzung des unpfändbaren Betrags
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Was Sie als Hinterbliebener für den entgangenen Unterhalt bekommen, ist Schadenersatz und kein Unterhaltsanspruch. In der Insolvenz des Schädigers und beim erweiterten Zugriff auf sein Einkommen wird die Forderung deshalb nicht wie ein gesetzlicher Unterhalt behandelt.
Dem Verpflichteten muss ein Betrag bleiben, der zur Erhaltung seiner Körperkräfte und seiner geistigen Persönlichkeit notwendig ist.