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Gilt unser alter Unterhaltsvergleich noch, wenn sich alles geändert hat?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Haben sich die Verhältnisse seit dem im Scheidungsverfahren geschlossenen und pflegschaftsbehördlich genehmigten Vergleich geändert, ist dieser Vergleich für die Neuregelung des Unterhalts nicht mehr maßgebend. Das gilt auch für das darin festgelegte Verhältnis zwischen Einkommen und Unterhaltshöhe. Der Unterhalt wird dann völlig unabhängig von der alten Vereinbarung neu bemessen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 14.07.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Ist ein im Ehescheidungsverfahren zwischen den Ehegatten abgeschlossener, pflegschaftsbehördlich genehmigter Vergleich infolge zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse bei der Neuregelung des gesetzlichen Unterhaltes nicht mehr maßgebend, so gilt das auch für die von ihm festgelegte Relation zwischen der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und der Höhe der zu erbringenden Unterhaltsleistung. Vielmehr ist die Neubemessung des Unterhaltes völlig unabhängig von der durch den Vergleich getroffenen Regelung vorzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 31.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Wesentliche Änderung nach Unterhaltsvergleich

Sie müssen sich mehr als nur unbedeutend geändert haben. Solange das nicht der Fall ist, bleibt der Unterhaltsvergleich bindend und eine neue Festsetzung ist ausgeschlossen. Ein bloß geringfügiger Mehraufwand reicht dafür nicht.

günstig für Unterhaltspflichtiger Änderung eines vereinbarten Unterhalts

Ja, solange sich die Vereinbarung im Rahmen des gesetzlichen Unterhalts hält. Dann bleibt der Anspruch ein gesetzlicher, auch wenn Sie ihn vertraglich festgelegt haben. Ändern sich die Voraussetzungen, können Sie eine Änderung oder den Wegfall des Unterhalts verlangen.

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