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Bin ich als Händler vor Konkurrenz in meinem Gebiet geschützt?

betrifft Händler, Hersteller, Unternehmer
Ein Alleinvertriebsrecht bedeutet, dass der Hersteller in einem Gebiet nur einen einzigen Händler zulässt. Ein zusätzlicher Gebietsschutz besteht nur, wenn der Hersteller auch die anderen Händler auf deren Gebiete beschränkt. Ob Ihr Vertrag das enthält, ergibt erst die Auslegung des Vertragstextes.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 22.04.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Ein Alleinvertriebsrecht liegt vor, wenn der Hersteller in einem bestimmten Vertragsgebiet nur diesen einen Vertragshändler zulässt. Das Alleinvertriebsrecht kann mit einem Gebietsschutz gekoppelt sein. Gebietsschutz wird dem Händler eingeräumt, wenn sich der Hersteller gleichzeitig verpflichtet, Vertragshändlern in anderen Bezirken die Beschränkung ihres Tätigwerdens auf ihre Bezirke aufzuerlegen. Ob eine Alleinvertriebszusage auch eine Gebietsschutzabrede enthält, lässt sich nicht allgemein im einen oder anderen Sinn festlegen, sondern ist durch Auslegung des jeweiligen Vertragstextes nach der Übung des redlichen Verkehrs festzustellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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