OGH 4 Ob 4/22z
Worum es ging: Gilt das Mietrechtsgesetz auch für meinen alten Mietvertrag?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Mietvertrag ist ein Dauerverhältnis. Deshalb gelten die Regeln des Mietrechtsgesetzes auch dann für Ihren Vertrag, wenn Sie ihn vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geschlossen haben. Für Vorgänge, die schon vorher endgültig abgeschlossen waren, bleibt es beim früheren Recht.
Nach einer Gesetzesänderung wird nur das nach dem neuen Recht beurteilt, was sich nach dem Inkrafttreten ereignet hat; frühere Vorgänge und bereits entstandene Rechte bleiben beim alten Recht. Das lässt sich aber nur bei einmaligen Vorgängen oder bei Dauerzuständen sauber trennen, die zur Gänze in die neue Zeit fallen. Sonst gelten für den fortdauernden Zustand ab dem Inkrafttreten die Folgen des neuen Gesetzes.
Ein Dauervertrag, der nicht auf bestimmte Zeit geschlossen wurde, kann in der Regel ohne besonderen Grund gekündigt werden, wenn eine angemessene Frist eingehalten wird. Entscheidend ist aber immer, was die Vertragsparteien wollten. Sie können auch vereinbaren, dass eine Kündigung ohne Angabe von Gründen nicht ohne Weiteres möglich ist.
Wollen Sie jemandem gerichtlich verbieten lassen, etwas zu tun, kommt es auf die Lage am Ende der Verhandlung in erster Instanz an. Was sich bis dahin geändert hat, wird berücksichtigt.
Eine Bürgschaft ist ein Dauerschuldverhältnis und kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung mit Wirkung für die Zukunft beendet werden. Eine Bürgschaft auf unbestimmte Zeit kann nach angemessener Dauer aufgelöst werden. Wurde die Haftung unwiderruflich übernommen, ist eine Beendigung nur noch aus wichtigen Gründen möglich.
Ein Alleinvertriebsrecht bedeutet, dass der Hersteller in einem Gebiet nur einen einzigen Händler zulässt. Ein zusätzlicher Gebietsschutz besteht nur, wenn der Hersteller auch die anderen Händler auf deren Gebiete beschränkt. Ob Ihr Vertrag das enthält, ergibt erst die Auslegung des Vertragstextes.
Wurde jemandem gerichtlich verboten, etwas zu tun, und ändert sich während des Rechtsmittelverfahrens das Gesetz, prüft das Gericht das Verbot auch nach dem neuen Recht. Es bleibt nur bestehen, wenn es auch nach der neuen Rechtslage berechtigt ist.
Bei irreführender Werbung wird in drei Schritten geprüft. Zuerst, wie ein durchschnittlicher Interessent die Ankündigung versteht, wenn er die für so ein Produkt übliche Aufmerksamkeit aufwendet. Dann, ob dieses Verständnis den Tatsachen entspricht, und schließlich, ob die unrichtige Angabe geeignet ist, ihn zu einer Entscheidung zu bewegen, die er sonst nicht getroffen hätte.
Ist eine Geschäftspraktik irreführend, ist sie damit unlauter und verboten. Ob der Unternehmer die berufliche Sorgfalt eingehalten hat, muss dann nicht mehr geprüft werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Ried im Innkreis, 15.10.2021, 5 Cg 61/21d-9
- Oberlandesgericht Linz, 07.12.2021, 6 R 163/21i-23
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.04.2022
Geschäftszahl
4Ob4/22z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Kodek als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und MMag. Matzka und die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M., als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei L* GmbH, *, vertreten durch die preslmayr.legal Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei M* Gesellschaft m.b.H. & Co KG, *, vertreten durch die Weinhäupl Edtbauer Tremel Anwälte GmbH in Ried im Innkreis, wegen Unterlassung (Streitwert 50.000 EUR) über den außerordentlichen Revisionsrekurs der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz vom 7. Dezember 2021, GZ 6 R 163/21i-23, womit die einstweilige Verfügung des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 15. Oktober 2021, GZ 5 Cg 61/21d-9, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben.
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