Muss ich verkaufen, wenn der Makler einen Käufer bringt?
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Auch ein befristeter Alleinvermittlungsauftrag ist ein Vermittlungsvertrag und kein Werkvertrag. Der Vermittler kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie das Geschäft abschließen. Unterlassen Sie den Abschluss aber nur, um ihn um seine Provision zu bringen, kann er Schadenersatz fordern.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Auch ein zeitlich befristeter Alleinvermittlungsauftrag ist ein Mäklervertrag. Die Bestimmungen über den Werkvertrag - insbesondere § 1168 ABGB - können daher nicht analog angewendet werden. Der Vermittler hat gegen den Geschäftsherrn keinen Anspruch auf Abschluß des Geschäftes, doch kann die Unterlassung des Geschäftsabschlusses, um den Agenten um die Provision zu bringen, einen Schadenersatzanspruch begründen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Falle der Ablehnung des Geschäftsabschlusses besteht mangels anderer Vereinbarung eine Provisionsforderung oder Schadenersatzforderung des Vermittlers nur im Falle einer aus besonderen Gründen gegen Treu und Glauben verstoßenden Ablehnung des Geschäftsabschlusses durch den Geschäftsherrn.OGH 7 Ob 733/87, 21.01.1988
- Ein solcher Vertrag ist nicht Auftrag, auch keine Unterart desselben.OGH 5 Ob 549/82, 26.04.1983
- Hier: Frage, ob der Auftraggeber dem Gelegenheitsvermittler gegenüber aus dem Titel des Schadenersatzes haftet, wenn diesem infolge des auf das Verhalten des Auftraggebers zurückzuführenden Nichtzustandekommens des zu vermittelnden Geschäftes oder einer derartigen Nichtausführung des abgeschlossenen Geschäftes (auch - bei beiderseitigen Provisionszusagen - oder ausschließlich - bei alleiniger Provisionszusage des Dritten -) die vom Dritten zugesagte Provision entgeht.OGH 5 Ob 634/82, 15.06.1982
- Der Geschäftsherr kann vielmehr auch in diesem Fall vollkommen frei entscheiden, ob der das vom Mäkler vermittelte Rechtsgeschäft abschließen will oder nicht. Der Mäklervertrag hat damit einen gewissen glückspielhaften Charakter. Der relativ hohe Verdienst im Einzelfall muß zugleich alle Regien fehlgeschlagener Vermittlungsversuche decken. Mangels besonderer Vereinbarung kann der Geschäftsherr vom Makler weder zum Vertragsabschluß noch zur Provisionszahlung gezwungen werden.OGH 1 Ob 732/81, 17.02.1982
- Dolus specialis erforderlich.OGH 1 Ob 627/81, 16.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 1 Ob 203/23v, 23.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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