Zum Inhalt springen

Muss ich verkaufen, wenn der Makler einen Käufer bringt?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Makler, Verkäufer, Wohnungseigentümer
Auch ein befristeter Alleinvermittlungsauftrag ist ein Vermittlungsvertrag und kein Werkvertrag. Der Vermittler kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie das Geschäft abschließen. Unterlassen Sie den Abschluss aber nur, um ihn um seine Provision zu bringen, kann er Schadenersatz fordern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Auch ein zeitlich befristeter Alleinvermittlungsauftrag ist ein Mäklervertrag. Die Bestimmungen über den Werkvertrag - insbesondere § 1168 ABGB - können daher nicht analog angewendet werden. Der Vermittler hat gegen den Geschäftsherrn keinen Anspruch auf Abschluß des Geschäftes, doch kann die Unterlassung des Geschäftsabschlusses, um den Agenten um die Provision zu bringen, einen Schadenersatzanspruch begründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Ablehnung des vermittelten Geschäfts
Vertragsrecht · Mitveranlassung und Maklerprovision
Vertragsrecht · Provision bei ungültigem Geschäft
Vertragsrecht · Maklerprovision beim Eigengeschäft
Vertragsrecht · Provision hängt vom Grundgeschäft ab