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Gilt für Händler dasselbe Recht wie für Handelsvertreter?

günstig für Händler betrifft Händler, Vertragshändler, Hersteller, Lieferanten, Unternehmer
Wenn Sie Waren eines Herstellers dauerhaft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkaufen, können die Regeln für Handelsvertreter sinngemäß auch für Sie gelten. Entscheidend ist, ob Ihre Vertragsbeziehung wirtschaftlich der eines Handelsvertreters entspricht. Ein Alleinverkaufsrecht für ein bestimmtes Gebiet spricht dafür.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die analoge Anwendung des Handelsvertreterrechtes auf Eigenhändler, die auf Grund eines Dauerschuldverhältnisses im eigenen Namen und für eigene Rechnung die von ihnen eingekauften Waren eines Unternehmers weiterverkaufen, erscheint gerechtfertigt, wenn die Auslegung der vereinbarten Vertragsbeziehungen ergibt, dass es sich tatsächlich und wirtschaftlich um die Begründung von Rechtsbeziehungen handelt, die denen zwischen Unternehmer und Handelsvertreter entsprechen, welche Rechtsansicht auch im deutschen Rechtsbereich insbesondere in Fällen vertreten wird, in denen dem Eigenhändler das Alleinverkaufsrecht für einen bestimmten Bezirk eingeräumt wurde (vgl Schlegelberger HGB 5. Auflage Anmerkung 20 a zu § 84 HGB).

Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 29.

Im Gesetz

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