Was passiert, wenn mein Antrag im falschen Verfahren gestellt wurde?
betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagter
Gehört eine Sache nicht in das Verfahren außer Streitsachen, hebt das Rekursgericht den Beschluss auf, erklärt das bisherige Verfahren für nichtig und weist den Antrag zurück. Daneben bleibt aber die Regel bestehen, dass sich die Verfahrensart nach dem Inhalt Ihres Begehrens richtet und nicht nach seiner Bezeichnung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 22.08.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Nach § 56 Abs 1 AußStrG ist ein angefochtener Beschluss über eine Sache, die nicht auf den außerstreitigen Rechtsweg gehört, vom Rekursgericht aufzuheben und das vorangegangene Verfahren für nichtig zu erklären und der ihm allenfalls vorangegangene Antrag zurückzuweisen. Damit ist nicht dem § 40a JN derogiert.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121333 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 39/22d, 22.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 255/15h, 25.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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