Wird mein Antrag zurückgewiesen, wenn das Verfahren falsch ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn der Antragsteller auf die Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs beharrt, ist der Antrag nicht in eine Klage umzudeuten, sondern zurückzuweisen (so bereits 5 Ob 121/17f).OGH 6 Ob 162/19w, 24.10.2019
- Der verfahrenseinleitende Akt wird von der Nichtigkeit eines nicht in der richtigen Verfahrensart abgewickelten Verfahrens nicht erfasst.OGH 10 Ob 38/12d, 20.11.2012
- Hier: Die Judikaturdifferenz zwischen 1 Ob 2/95 ua und 5 Ob 175/09k ist hier nicht präjudiziell.OGH 6 Ob 170/11k, 14.09.2011
- Dies macht eine amtswegige Überweisung des beim unzuständigen Gericht eingebrachten, in eine Klage umgedeuteten Antrags nach § 44 JN unzulässig.OGH 5 Ob 175/09k, 15.09.2009
- Nach Umdeutung eines Sachantrags in eine Klage sind die für diese geltenden Regeln der ZPO anzuwenden.OGH 5 Ob 175/09k, 15.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057140 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 6 Ob 237/23f, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 121/17f, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 255/15h, 25.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur eingeschränkt. Ein Abänderungsantrag soll eine falsche Tatsachengrundlage beseitigen, nicht eigene Fehler in der Verfahrensführung reparieren. Sie müssen selbst behaupten und beweisen, dass Sie die neuen Beweismittel ohne Ihr Verschulden nicht schon im Hauptverfahren vorbringen konnten; sonst wird der Antrag zurückgewiesen.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.