Wird mein Antrag abgewiesen oder ins falsche Verfahren geschickt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (128 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begehren auf Verlängerung eines Pachtvertrags über einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb.OGH 5 Ob 169/25a, 12.03.2026
- Hier: Begehren der antragstellenden Wohnungseigentümer, das darauf abzielte, die für ihren behördlichen Antrag gemäß § 129 Abs 1a BauO für Wien erforderlichen Zustimmungserklärungen zu erhalten.OGH 5 Ob 150/25g, 30.10.2025
- hier: Geschiedener Ehegatte klagt einen Dritten auf Räumung einer in die Aufteilungsmasse fallenden Wohnung.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Die Frage, ob einem Dritten Benützungsrechte an einem zur Aufteilungsmasse gehörigen Gegenstand zustehen, ist nicht im Aufteilungsverfahren zu klären.OGH 7 Ob 145/23h, 22.11.2023
- Begehren auf Feststellung der (Un-)Gültigkeit eines Testaments gehört auf den streitigen Rechtsweg.OGH 2 Ob 162/23x, 25.10.2023
Alle 37 Ergänzungen anzeigen
- Räumungsbegehren zwischen Miteigentümern wegen titelloser Benützung.OGH 4 Ob 162/20g, 20.10.2020
- Hier: Im außerstreitigen verfahren durchzusetzende Kontrollrechte von Kommanditisten einer KEG nach § 166 Abs 1 UGB.OGH 6 Ob 203/19z, 23.04.2020
- Hier: Den Kern des Begehrens bildet eine Streitigkeit zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache, also des Quellwassers auf der Liegenschaft der Dritten, unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten im Sinn des § 838a ABGB. Darüber ist im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.OGH 1 Ob 7/20s, 26.02.2020
- Hier wird mit Klage (Unterlassung, Duldung) ein auf die Mitbenützung der gemeinsamen Sache (Weggrundstück, Realrecht) gerichteter Anspruch geltend gemacht, womit eine Streitigkeit nach § 838a ABGB (Antrag auf Benützungsregelung) vorliegt, für die das Verfahren außer Streitsachen vorgesehen ist.OGH 1 Ob 187/17g, 27.02.2018
- Amtswegiges Aufgreifen des Fehlens der Prozessvoraussetzung der Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs im Revisionsverfahren.OGH 1 Ob 187/17g, 27.02.2018
- Die Zulässigkeit des Rechtswegs ist ausschließlich nach dem Vorbringen in der Klage zu beurteilen und nicht danach, ob der Kläger das Bestehen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung auch nachweisen konnte.OGH 4 Ob 233/16t, 28.03.2017
- Ein Schadenersatzanspruch gegen einen anderen Miteigentümer aus unbefugter Übernahme von Hausverwaltungstätigkeiten ist im streitigen Verfahren durchzusetzen.OGH 7 Ob 131/16i, 09.11.2016
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch den Legalzessionar im außerstreitigen Verfahren.OGH 7 Ob 143/16d, 28.09.2016
- Hier stützt sich die Klägerin nach ihrem Vorbringen auf einen vertraglich mit dem Beklagten vereinbarten Anspruch auf Abgeltung ihres Schenkungspflichtteils und nicht auf eine eheliche Vorwegvereinbarung iSd § 97 EheG; daher streitiges Verfahren.OGH 1 Ob 35/16b, 31.03.2016
- Hier: Über die Frage der Zustimmung zum Antrag auf baubehördliche Bewilligung auf Grundlage eines Kaufvertrags ist im streitigen Verfahren zu entscheiden.OGH 5 Ob 106/14w, 23.10.2014
- Entscheidend für die Verweisung auf den außerstreitigen Rechtsweg nach § 838a ABGB ist, ob eine Streitigkeit zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten „den Kern des Begehrens“ bildet.OGH 5 Ob 106/14w, 23.10.2014
- Hier: § 838a ABGB.OGH 8 Ob 111/11y, 20.12.2011
- Hier: Duldungsanspruch nach § 8 Abs 2 MRG.OGH 5 Ob 189/10w, 29.03.2011
- Amtliches Wissen bleibt außer Betracht.OGH 6 Ob 182/10y, 22.09.2010
- Fragen der Sachlegitimation oder der Schlüssigkeit eines Rechtsschutzbegehrens haben mit der zulässigen Verfahrensart oder überhaupt der Zulässigkeit des Rechtsschutzantrags nichts zu tun.OGH 5 Ob 241/08i, 25.11.2008
- Somit ist letztlich immer der konkrete Wortlaut eines verfahrenseinleitenden Schriftsatzes maßgeblich, sodass sich eine verallgemeinerungsfähige Auslegungsregel nicht herstellen lässt.OGH 5 Ob 156/08i, 21.10.2008
- Hier: Aufteilungsverfahren.OGH 3 Ob 187/07g, 27.11.2007
- Hier: Im streitigen Verfahren durchzusetzende Vereinbarung im Sinne des § 97 Abs 2 EheG.OGH 8 Ob 54/07k, 21.05.2007
- Ohne Einfluss ist es hingegen, was der Gegner einwendet und ob der behauptete Anspruch begründet ist.OGH 8 Ob 54/07k, 21.05.2007
- Unmaßgeblich sind dagegen die Einwendungen des Antragsgegners oder amtliches Wissen.OGH 1 Ob 219/01i, 22.10.2001
- Zwischen dem Anspruch auf Zahlung eines bestimmten monatlichen Unterhaltsbeitrags und dem Verzugszinsenanspruch besteht ein gesetzlicher Sachzusammenhang, der für die Bestimmung der Rechtsnatur beider Ansprüche ausschlaggebend ist.OGH 1 Ob 202/00p, 29.08.2000
- Maßgebend für die Bestimmung der Art des Rechtswegs sind der Wortlaut des Begehrens und die zu seiner Begründung vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen. Dabei ist vor allem der innere Zusammenhang des jeweils geltend gemachten Anspruchs mit einer entweder in die streitige oder in die außerstreitige Gerichtsbarkeit verwiesenen Materie von Bedeutung.OGH 1 Ob 202/00p, 29.08.2000
- Erhebt jedoch der Beklagte - wie hier - die Einrede der Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs, ist der Entscheidung darüber das Ergebnis des kontradiktorischen Verfahrens zugrunde zu legen.OGH 1 Ob 2387/96b, 16.12.1996
- Nur von den Klagebehauptungen beziehungsweise vom Vorbringen des Antragstellers ist auszugehen.OGH 1 Ob 2117/96x, 25.06.1996
- Ob über einen konkreten Rechtsschutzantrag im streitigen oder außerstreitigen Verfahren zu entscheiden ist, ist nicht nach der von der Partei bezeichneten Verfahrensart, sondern nach dem Wortlaut des Entscheidungsbegehrens, aber auch den zu seiner Begründung vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen zu beurteilen.OGH 10 Ob 1515/96, 20.02.1996
- Es ist von den Behauptungen des Antragstellers, nicht aber von den Einwendungen des Antragsgegners oder den Feststellungen auszugehen, die das Gericht auf Grund der durchgeführten Beweise trifft. Macht ein Antragsteller nach seinen Behauptungen einen Anspruch mit Recht im Außerstreitverfahren geltend und stellt sich dann heraus, dass die Voraussetzungen dafür fehlen, dann ist das Begehren im Außerstreitverfahren, wenn auch abschlägig, zu erledigen.OGH 4 Ob 562/87, 15.09.1987
- Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder doch unzweifelhaft schlüssig ins außerstreitige Verfahren verwiesen sind, gehören auf den streitigen Rechtsweg.OGH 5 Ob 8/83, 15.03.1983
- Diese für das Miteigentum entwickelten Grundsätze gelten auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechte.OGH 6 Ob 797/81, 21.04.1982
- Es ist von den Behauptungen des Klägers auszugehen und grundsätzlich nicht von Bedeutung, welche Einwendungen der Beklagte diesbezüglich erhebt.OGH 1 Ob 694/76, 06.10.1976
- Ehegatten streiten um Zimmerschlüssel.OGH 7 Ob 321/65, 10.11.1965
- Die Einwendung des Beklagten Miteigentümer zu sein, kann nicht zur Zurückweisung der Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges führen, sondern nur zur Abweisung des Klagebegehrens.OGH 7 Ob 122/65, 26.05.1965
- Strebt der klagende Hälfteeigentümer nach den Behauptungen in seiner auf § 37 EO gestützten und gegen die Räumungsexekution seitens des anderen Hälfteeigentümers gerichteten Klage nicht eine Benützungsregelung der gemeinsamen Sache an, sondern wendet er gegen die Räumungsexekution ein, dass er die Wohnung auf Grund seines Miteigentumsrechtes benützt, so ist für diese Einwendung der ordentliche Rechtsweg zulässig.OGH 3 Ob 20/65, 24.02.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 128.
- OGH 5 Ob 196/25x, 14.04.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 169/25a, 12.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 150/25g, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 80/25p, 25.06.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 226/24g, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 194/24a, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 237/23f, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 178/23x, 04.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 63/23i, 18.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 10/24t, 12.03.2024, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
- Jurisdiktionsnorm (JN) Art. 18 § 1
- JN § 40a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nach der neueren Entscheidung sind Sie dadurch nicht nachteilig betroffen, wenn das Gericht der Gegenseite eine Liegenschaft zuweist, obwohl diese ihren Antrag zuletzt nicht mehr aufrechthielt; darauf berufen kann sich nur die Gegenseite selbst. Der Rechtssatz gibt die ältere Sicht wieder, wonach die Bestimmtheit des Begehrens und die Bindung des Gerichts daran vor allem Verfahrensfragen sind und es unbillig sein könnte, jemandem eine Rechtsstellung aufzudrängen.
Nur eingeschränkt. Ein Abänderungsantrag soll eine falsche Tatsachengrundlage beseitigen, nicht eigene Fehler in der Verfahrensführung reparieren. Sie müssen selbst behaupten und beweisen, dass Sie die neuen Beweismittel ohne Ihr Verschulden nicht schon im Hauptverfahren vorbringen konnten; sonst wird der Antrag zurückgewiesen.