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Kann in Österreich ein Verfahren über ausländisches Firmenvermögen eröffnet werden?

betrifft Insolvenzgläubiger, Arbeitnehmer, Unternehmer
Ein eigenes Insolvenzverfahren im Zweitstaat setzt voraus, dass dort eine Niederlassung besteht. Es genügt nicht, dass sich bloß Vermögen des Schuldners in diesem Staat befindet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 13.12.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Voraussetzung für die Eröffnung einer Partikularinsolvenz ist - wie für die Eröffnung eines inländischen Sekundärverfahrens - das Vorliegen einer Niederlassung. Der bloße Umstand, dass sich allenfalls Vermögen des Gemeinschuldners im Zweitstaat befindet, reicht nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EuInsVO 32000R1346 Art2 lith; EuInsVO 32000R1346 Art3 Abs2

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