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Darf ich in der Hauptversammlung auch für andere Aktionäre fragen?

günstig für Aktionär betrifft Aktionäre, Gesellschafter, Vorstände, Vertreter
Ja. Ihr Auskunftsrecht dient nicht nur Ihnen selbst, sondern auch der Information der übrigen Aktionäre und der Hauptversammlung insgesamt. Es steht auch Ihrem Vertreter zu, ist aber auf die Themen der jeweiligen Hauptversammlung beschränkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2006)

Das Fragerecht der Teilnehmer dient auch der Information der anderen Aktionäre und der Hauptversammlung als Ganzer.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121480 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

AktG §112; AktG §118

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