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Gilt eine Auskunft rechtlich als Rat?

günstig für Geschädigter betrifft Konsumenten, Kunden, Berater, Unternehmer
Ja. Eine Auskunft wird genauso behandelt wie ein Rat. Wer Ihnen eine Auskunft erteilt, kann dafür also nach denselben Regeln einstehen müssen wie für einen Ratschlag.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.10.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die Erteilung einer Auskunft ist der Ratserteilung gleichzuhalten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026527 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

günstig für Schädiger Schadenersatzansprüche des Erben

Nein. Als Erbe können Sie nur jene Nachteile geltend machen, die auch die verstorbene Person gegenüber dem Schädiger hätte geltend machen können. Weiter reicht Ihre Stellung als Erbe nicht. Der entschiedene Fall betraf Schadenersatz wegen einer Schlechtberatung.

Verwandte Fragen

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