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Schützt mich meine lange Dienstzeit bei jeder Kündigung?

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Nein. Die Regelung über die Dienstzeit schützt nur, wenn wegen eines Personalüberschusses gekündigt wird und der Abbau tatsächlich erforderlich ist. Wurde Ihnen eine Weiterbeschäftigung angeboten, die Sie abgelehnt haben, können Sie sich darauf nicht berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.03.2024 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1995)

Anhang II - Senioritätsprinzip (Pkt I) für das Cockpitpersonal: Der Schutz der Dienstnehmer (Piloten) mit längerer Betriebszugehörigkeit vor Kündigung bezieht sich nur auf den Fall einer Kündigung wegen Pilotenüberschusses (Reduktion des Personals).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0064368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

KollV für die kaufmännischen und technischen Dienstnehmer und das Bordpersonal der Tyrolean Airways - Luftfahrt AG - Flughafenbetriebsgesellschaft allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Pensionszuschuss trotz früherem Ausscheiden

Für den Anspruch auf den Pensionszuschuss aus der betrieblichen Regelung für das Kabinenpersonal ist es nicht nötig, bis zum Erreichen des Pensionsalters im Betrieb tätig gewesen zu sein. Ein früheres Ausscheiden schadet dem Anspruch also nicht.

günstig für Arbeitnehmer Stichtag für die längere Kündigungsfrist

Ob Ihnen eine längere Kündigungsfrist zusteht, richtet sich nicht nach dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde. Maßgeblich ist der letztmögliche Tag, an dem für denselben Endtermin noch mit der kürzeren Frist gekündigt hätte werden können. Haben Sie an diesem Tag das entsprechende Dienstjahr bereits vollendet, gilt die längere Frist.

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