Wann darf ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren?
günstig für Markeninhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Abgemahnte, Mitbewerber
Wirft Ihnen jemand vor, sein Marken- oder Schutzrecht zu verletzen, können Sie ihm diese Verwarnung nur unter engen Voraussetzungen untersagen lassen. Nötig ist ein besonders verwerfliches Verhalten, etwa eine Behauptung gegen besseres Wissen oder ein Schutzrecht, das bösgläubig erworben wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 24.01.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch des Erklärungsempfängers einer Schutzrechtsverwarnung ist ein sittenwidriges Handeln, das etwa bei einer Behauptung wider besseres Wissen oder bei einem bösgläubigem Schutzrechtserwerb (zB § 34 MSchG) vorläge.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 252/16m, 24.01.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §1 C2
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