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Kann sich ein Markeninhaber immer auf seine Marke berufen?

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Nicht immer. Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch das Geltendmachen von Ansprüchen daraus kann sittenwidrig und damit missbräuchlich sein. Weil die Durchsetzung älterer Kennzeichenrechte grundsätzlich berechtigten Interessen dient, kommt das nur in ganz engen Ausnahmefällen in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 16.12.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Nicht nur der Erwerb einer Marke, sondern auch die Geltendmachung von darauf beruhenden Ansprüchen kann sittenwidrig (rechtsmissbräuchlich) sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121116 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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