Darf eine Werbung wichtige Punkte einfach weglassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Tarifpaket mit dem Blickfang „Aktion!“, ohne eine zeitliche Begrenzung für dieses „Aktionsangebot“ - keine IrreführungOGH 4 Ob 226/22x, 28.02.2023
- Hier: Irreführende Preisvergleichstabellen eines Gashandelsunternehmers mangels Berücksichtigung des Neukundenrabatts eines Mitbewerbers.OGH 4 Ob 87/14v, 24.06.2014
- Hier: Irreführende Verwendung eines Doktortitels im Zusammenhang mit der Bezeichnung Optometrist.OGH 4 Ob 18/14x, 17.02.2014
- Hier: Nennung von Druckauflage und verkaufter Auflage bzw Werbung mit Kauf‑ und Gratisauflage ‑ Verneinung der Irreführung vertretbar.OGH 4 Ob 152/12z, 18.10.2012
- Hier: Fehlender Hinweis auf Unterschiede zwischen dem Selbstbild und dem Fremdbild bei der Werbung mit Ergebnissen der Studie „Image der Tageszeitungen“.OGH 4 Ob 97/12m, 18.09.2012
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Vergleiche von Versicherungsleistungen ohne ausreichenden Hinweis auf die Unterschiede der Modelle.OGH 4 Ob 165/11k, 28.02.2012
- Hier: Wird die Druckauflage einer Zeitung als allein maßgebendes Kriterium für die Spitzenstellung dargestellt, liegt darin eine irreführende Geschäftspraktik.OGH 4 Ob 132/10f, 31.08.2010
- Das gilt auch dann, wenn die beanstandete Aussage bei isolierter Betrachtung wahr ist.OGH 4 Ob 132/10f, 31.08.2010
- Unvollständige Angaben verstoßen gegen das Verbot irreführender Geschäftspraktiken, wenn durch das Verschweigen wesentlicher Umstände ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen wird, der geeignet ist, die Adressaten der Werbung zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie sonst nicht getroffen hätten.OGH 4 Ob 132/10f, 31.08.2010
- Daran hat sich auch nach Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 nichts geändert.OGH 4 Ob 177/07v, 22.01.2008
- Hier: Preisvergleich zwischen Telekommunikationsdienstleistungen.OGH 4 Ob 12/07d, 13.02.2007
- Auch in einem solchen Fall ist bei Beurteilung des Gesamteindrucks die Unklarheitenregel anzuwenden.OGH 4 Ob 233/06b, 13.02.2007
- Hier: Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels.OGH 4 Ob 236/03i, 16.12.2003
- „Aktion! 3 Monate gratis surfen" wegen des Hinweises „1 GB Daten jeden Monat inklusive" nicht irreführend, auch wenn Kosten bei Überschreitung von 1 GB Transfervolumen pro Monat entstehen.OGH 4 Ob 247/02f, 17.12.2002
- Hier: Preisvergleich zwischen Druckereien ohne Einbeziehung wichtiger kostenrelevanter technischer Angaben (betreffend Druckvorstufe, Andrucke, Qualität des Umschlagkartons, buchbinderische Verarbeitung, Verpackung uä) irreführend - „BESTsale".OGH 4 Ob 43/02f, 22.04.2002
- Hier: Vergleich von Telefontarifen ohne Hinweis auf gewährte Freiminuten irreführend - „Freiminuten".OGH 4 Ob 212/01g, 13.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121669 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 29.
- OGH 4 Ob 71/25g, 22.07.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UWG §2 C2a; UWG §2 C2d; UWG §2 D4
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer wirbt, muss nicht von sich aus auf Nachteile der eigenen Ware hinweisen. Verschweigt ein Unternehmen aber etwas, worüber die Kunden Aufklärung erwarten durften, kann das eine Irreführung sein. Den Zeitpunkt der Herstellung oder Anschaffung muss die Werbung nicht angeben.
Auch Schweigen kann unlauter oder irreführend sein, wenn nach den Gepflogenheiten des Geschäftslebens eine Aufklärung zu erwarten ist. Wirbt ein Unternehmen aber mit dem Vergleich zu seinem eigenen früheren Preis, muss es diese Preise dem Publikum nicht nachweisen.