Zum Inhalt springen

Kann der Handwerker nach meiner Zahlung noch nachfordern?

günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Auftragnehmer, Bauherren, Unternehmer
Die Regel soll rasch Klarheit über die Abrechnung schaffen: Nimmt der Auftragnehmer eine Zahlung ohne Vorbehalt an, sind spätere Nachforderungen unzulässig. Voraussetzung ist aber, dass überhaupt eine Zahlung geleistet wurde, die angenommen werden kann; bloßes Nichtzahlen genügt dafür grundsätzlich nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Diese Bestimmung dient im Wesentlichen dazu, möglichst rasch Klarheit über die Abrechnung zu schaffen (vgl Karasek, ÖNORM B 2110 , Rz 725). Die vorbehaltlose Annahme einer Zahlung soll Nachforderungen unzulässig machen. Voraussetzung ist somit ein wie auch immer gearteter Zahlungsakt seitens des Auftraggebers, der vom Auftragnehmer „angenommen" werden kann. Die bloße Nichtzahlung fällt grundsätzlich nicht darunter. Denkbar ist allerdings, dass die Zahlung durch den Auftraggeber deshalb nicht erfolgt, weil sich aus der Schlussabrechnung ein Guthaben des Auftraggebers ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Genannte Normen

ÖNorm B2110 Pkt5.29.2; ÖNorm B2110 Pkt5.30.2; ÖNorm B2110 Pkt8.4.2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Vorbehalt bei der Schlusszahlung
Vertragsrecht · Entgelt bei unterbliebenem Werk
Vertragsrecht · Fälligkeit des Werklohns
Vertragsrecht · Verletzte Warnpflicht und Vertragsanpassung
Vertragsrecht · Bedingungen für die Mängelbehebung