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Muss ich als Handwerker eine Nachfrist setzen, um mein Entgelt zu bekommen?

günstig für Werkunternehmer betrifft Werkunternehmer, Handwerker, Besteller, Auftraggeber
Nein. Bleibt die Ausführung des Werkes aus Gründen aus, die beim Besteller liegen, gebührt Ihnen das vereinbarte Entgelt schon dann, wenn Sie zur Leistung bereit waren. Eine Nachfrist müssen Sie dafür nicht setzen; anrechnen lassen müssen Sie sich, was Sie sich erspart oder anderweitig verdient haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.11.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1956)

Setzung einer Nachfrist nicht erforderlich.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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