Darf ich Bedingungen stellen, bevor der Handwerker nachbessert?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einbau einer Dampfdusche.OGH 6 Ob 96/15h, 31.08.2015
- Es steht dem Werkunternehmer frei, die Verbesserung ‑ im Rahmen der Sachkunde und Vertragstreue ‑ im Einzelnen nach dem eigenen besten Wissen vorzunehmen, ohne sich hiefür vom Besteller Vorschriften machen lassen zu müssen.OGH 2 Ob 237/14p, 06.08.2015
- Das schließliche Gelingen einer ordnungsgemäßen Verbesserung zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands ist nur dann zu bejahen, wenn der Mangel zur Gänze behoben wurde.OGH 1 Ob 166/98p, 25.08.1998
- War der Unternehmer jedoch nur zu ungeeigneten und/oder unzureichenden Verbesserungsarbeiten bereit, kann der Besteller die Vornahme der vom Gerichtssachverständigen im einzelnen für zielführend und notwendig befundenen Verbesserungsarbeiten begehren.OGH 10 Ob 2454/96x, 11.02.1997
- Ebenso wenn der Besteller unberechtigterweise die vom Unternehmer beabsichtigte Verbesserung des vorhandenen Mangels ablehnt.OGH 3 Ob 645/82, 01.12.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021684 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 16.
- OGH 6 Ob 99/24p, 13.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 78/25m, 24.06.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 58/22y, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 174/20d, 25.03.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 83/17t, 23.10.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1165
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1170
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.
Als Verbraucher darf Ihnen das Recht nicht genommen werden, Ihre Zahlung so lange zurückzuhalten, bis die Gegenleistung erbracht oder sichergestellt ist. Von vornherein darf dieses Recht nicht ausgeschlossen werden. In einer Phase, in der noch oder wieder gegenseitiges Vertrauen besteht, können Sie aber eine Vorausleistung zusagen.